Barrierefreiheit im Internet – sind die Gesetze auch für Sie bindend?

Anfang 2019 wird die Pizzakette Domino’s dazu verurteilt, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Das Unternehmen wehrt sich gegen das Urteil, das nun vor Gericht in den USA neu verhandelt wird. Für Unternehmer weltweit könnte die Entscheidung in diesem Fall Auswirkungen haben. Auch für Sie?

Die Hintergründe

Alles begann 2016, als ein Mann mit Sehbehinderung versuchte, bei Domino`s eine Pizza online zu bestellen. Weder in der App auf seinem Handy, noch auf der Webseite war es ihm möglich, seine Bestellung aufzugeben, da die Seite der Pizzakette nicht den Ansprüchen der 1990 beschlossenen Richtlinien der ADA (Americans with Disabilities Act) entsprach. Also verklagte er das Unternehmen.

Domino`s fechtet das Urteil an, mit der Argumentation, dass der Beschluss von 1990 veraltet und auf heutige Apps und Webseiten nicht anwendbar sei. Außerdem seien die Kosten für eine behindertengerechte Optimierung ihrer Webseite zu hoch und besondere technische Merkmale nicht umsetzbar.

Internet für alle: Barrierefrei umgesetzte Webseiten

In Deutschland gelten fast zehn Prozent der Bevölkerung als schwerbehindert - Personen mit leichter Sehbeeinträchtigung oder Hörschädigung sind hier noch nicht einmal mit eingerechnet. Die Zahl derjenigen, die aufgrund einer Behinderung keinen ausreichenden Zugang zu Apps oder Webseiten haben, ist entsprechend hoch.

Im öffentlichen Raum ist es mittlerweile oft selbstverständlich, dass Gebäude barrierefrei ausgebaut werden, in Sachen Online Barrierefreiheit herrscht jedoch oftmals noch Nachholbedarf. Barrierefrei umgesetzte Webseiten sind nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar. Eine behindertengerechte Internetpräsenz beginnt schon bei einer gut lesbaren Schrift oder einem ausreichenden Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund. Anwendungen wie Instagram haben Ihre Apps bereits barrierefrei optimiert und auch Microsoft zog inzwischen nach und entwickelte eine Anwendung, die Bilder für Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen erfahrbar macht.

Doch muss jetzt jeder seine Webseite barrierefrei gestalten?

Die grundlegenden Voraussetzungen für die Barrierefreiheit von Internetanwendungen werden in Deutschland in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) geregelt, basierend auf den weltweiten Web Accessibility Guidelines. Die neue Richtlinie dafür (EU-2016/2102) gilt seit dem 26. September 2019 verpflichtend und besagt, dass öffentliche Internetanwendungen, interne Webseiten (Intranet) sowie Anwendungen der Verwaltung und Dokumente öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Dazu zählen Webseiten von

  • Bund
  • Ländern
  • Gemeinden
  • Juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (sofern sie Aufgaben des Allgemeininteresses nicht-gewerblicher Art wahrnehmen)

Die Ziele der Richtlinie EU-2016/2102

Mit dem neuen Beschluss der Verordnung EU-2016/2102 werden keine bestehenden Gesetze außer Kraft gesetzt, sondern lediglich Lücken geschlossen und ein einheitlicher Standard geschaffen. Das Ziel der Richtlinie ist die Vereinheitlichung und Harmonisierung der bereits bestehenden Vorschriften der Barrierefreiheit.

  • \Öffentliche Stellen müssen ab dem 23. September 2019 zusätzlich eine Erklärung auf der Startseite abgeben, inwiefern Ihre Angebote und Anwendungen den Richtlinien entsprechen.
  • Es muss besonders auf nicht barrierefreie Inhalte hingewiesen und eine Erklärung abgegeben werden, warum dies der Fall ist und ob es andere Zugriffsmöglichkeiten gibt.
  • Um VerbraucherInnen zu schützen, muss ein Feedback-Angebot eingesetzt werden, in dem Mängel zur Barrierefreiheit gemeldet werden können. So kann das Angebot stetig verbessert und Informationen nach und nach in angemessener Form zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch wenn Sie als privater Unternehmer nicht verpflichtet sind, die Richtlinien zur Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite umzusetzen, lohnt es sich, darauf Rücksicht zu nehmen. Erfahren Sie, welche Vorteile und Chancen Ihnen die Optimierung hin zu einer barrierefreien Webseite bietet und wie Sie das konkret angehen können. Brauchen Sie dabei Hilfe? web4business steht Ihnen beratend zur Seite.