DSGVO: Ohne responsive Webseite keine Sicherheit

Sie befolgen alle Vorgaben der DSGVO und sind hinsichtlich des Datenschutzes Ihrer Kunden auf der sicheren Seite. Doch ohne responsives Webdesign kann das alles ins Wanken geraten. Wir erklären, warum.

Mit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 hat die DSGVO bei Unternehmern in ganz Deutschland für Verunsicherung und Zweifel gesorgt. Mittlerweile hat sich die große Aufregung etwas gelegt, Fakt aber ist: Durch die DSGVO hat das Thema Datenschutz auch für Sie als mittelständischer Unternehmer viel mehr an Bedeutung gewonnen. Doch wussten Sie, dass auch die Responsivität Ihrer Webseite hinsichtlich des Themas Datenschutz eine wichtige Rolle spielt? 
 

Die Datenschutzerklärung als wesentlicher Bestandteil der DSGVO

Zum Verständnis des Zusammenhangs zwischen responsiver Webseite und DSGVO ein kurzer Rückblick: Elementarer Bestandteil der DSGVO ist eine aktuelle Datenschutzerklärung. Diese muss von jeder einzelnen Unterseite Ihrer Webseite erreichbar sein. Die einfachste Möglichkeit das zu realisieren, besteht immer darin, es über den sogenannten Footer zu tun. Dieser ist gut sichtbar und befindet sich, wie der Name schon sagt, fast immer am unteren Ende der Webseite. Damit ist der Bereich sehr gut geeignet, einen entsprechenden Link zur Datenschutzerklärung unterzubringen. Entsprechende Vorlagen für die Erklärung finden sich problemlos im Internet. Häufig bieten Webseitenanbieter ebenso allgemein gehaltene Vorlagen an. Wenn nach altem oder neuem Recht ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wird dieser aber gegebenenfalls dazu raten, eine individuelle Datenschutzerklärung zu erstellen. In der Regel ist davon auszugehen, dass eine individuell erstellte Datenschutzerklärung die eigenen Anforderungen am ehesten vollumfänglich abdeckt.

Doch was hat das mit der Responsivität Ihrer Webseite zutun?

Ist eine Webseite responsiv bedeutet das, dass sie auf allen mobilen Endgeräten –  Smartphone, Tablet – optimal ausgespielt wird und alle Funktionen ebenso zur Verfügung stehen, wie wenn der Besucher die Seite über seinen PC aufsucht. Denn ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass die Datenschutzerklärung, die laut DSGVO auf jeder Seite Ihrer Online Präsenz für den Besucher verfügbar sein muss, es auf dem Smartphone oder Tablet eben nicht ist. Und damit wiederum wird den Grundsätzen der DSGVO widersprochen, was Ihre Webseite und somit Sie als Unternehmer angreifbar macht.

Abmahnungen und damit verbundene potentielle Strafen können Sie nur verhindern, wenn Sie sich bestmöglich an die bestehende Datenschutzgrundverordnung halten. Für Sie als Webseitenbesitzer gilt also: Ein responsives Webdesign, mithilfe dessen Ihre Datenschutzerklärung auf allen Unterseiten ohne Probleme zugänglich ist, ist unumgänglich!
Die gute Nachricht: Mit einer Webseite von web4business müssen Sie sich darum keine Sorgen machen. Denn für uns ist es selbstverständlich, dass Ihre Unternehmenswebseite allen modernen Standards entspricht und somit selbstverständlich responsiv ist.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben oder ein kostenloses Beratungsgespräch wünschen, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.