Disclaimer auf Webseiten: Sinnvoll oder nicht?

Was ein Disclaimer ist und dass er unter Webseitenbetreibern und Juristen recht umstritten ist, wissen Sie dank unseres vorhergehenden Artikels bereits. Nun klären wir, wie Sie am besten mit der Stolperfalle Disclaimer umgehen.

Viele Webseitenbetreiber fragen sich auch 2020 noch, ob sie einen Disclaimer auf ihrer Webseite benötigen und ob dieser überhaupt sinnvoll ist. Zwar wurden zum Thema Haftungsausschluss bei Webseiten in den vergangenen Jahren mehrere unterschiedliche Urteile gefällt, die Unsicherheit aufseiten der Webseitenbetreiber ist jedoch präsent wie eh und je. Um einen Weg aus dieser Unsicherheit zu finden und die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Disclaimers zu beantworten, hilft es, zunächst einen Blick ins Telemediengesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch zu werfen.

 

Rechtliche Lage: Was bringt der Disclaimer?

Die Paragraphen 7-10 Telemediengesetz (TMG) befassen sich im Detail mit der Verantwortlichkeit von Dienstanbietern, also auch Webseitenbetreibern, für genutzte und veröffentlichte Informationen und Inhalte. Die Paragraphen 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befassen sich dagegen mit der sogenannten Kreditgefährdung und der Schadensersatzpflicht, die hier ebenso definiert werden, wie der Haftungsanspruch.

Verständlich und zusammengefasst wird in den Gesetzestexten Folgendes festgehalten:

Als Webseitenbetreiber sind Sie für den Inhalt Ihrer Seite verantwortlich. Setzen Sie einen Link zu einer anderen Webseite, sind Sie verpflichtet, den Inhalt dieser Seite sorgfältig zu prüfen, da Sie auch für diese haftbar gemacht werden können. Streng genommen sind Sie durch das TMG jedoch nicht verpflichtet, die Verlinkungen ständig nach anstößigen oder rechtswidrigen Inhalten abzusuchen. Und jetzt folgt der Knackpunkt: Es ist nicht möglich, sich durch einen Disclaimer von den verlinkten Inhalten zu distanzieren bzw. eine Haftung auszuschließen. Denn hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz: Wenn Sie auf eine andere Webseite verweisen, werden Sie das ja nur tun, wenn der Inhalt dieser Seite Ihnen nützlich und gut erscheint. Mit anderen Worten: Sie empfehlen über den Link die anderen Webseiten. Warum sollten Sie sich also gleichzeitig von den Inhalten dieser distanzieren wollen? Wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil 1998 ebenfalls feststellte, wäre das ein Widerspruch in sich.

Was Sie statt eines Disclaimers tun können

Halten wir also fest: Ein Disclaimer wie er auf unzähligen Webseiten zu finden ist, ist unwirksam, da der damit formulierte Haftungsausschluss rechtlich ungültig ist. Im schlimmsten Fall könnte Ihnen ein solcher Disclaimer juristisch als Täuschungsversuch ausgelegt werden, was wiederum eine Abmahnung nach sich ziehen kann. Was aber können Sie tun, um nicht für den Inhalt verlinkter Webseiten haftbar gemacht zu werden?

Das TMG schreibt zwar vor, dass Sie den Inhalt einer Webseite sorgfältig prüfen müssen bevor Sie einen Link setzen. Im Sinne des TMG ist aber keine ständige Überprüfung der Links vorgesehen. Weisen Sie also Ihre NutzerInnen darauf hin, dass Sie die verlinkte Webseite unter die Lupe genommen und dabei keine anstößigen Inhalte entdeckt haben. Fordern Sie Ihre BesucherInnen anschließend auf, Ihnen anstößige, rechtswidrige und verbotene Inhalte zu melden, sollten sie Derartiges auf der verlinkten Webseite entdecken. Dann können Sie immer noch reagieren und die Verlinkung entsprechend entfernen.

Beispiel für einen Hinweis zu verlinkten Inhalten:

 

Sämtliche Inhalte der bereitgestellten Links wurden nach bestem Gewissen überprüft. Sollten Ihnen jedoch beim Lesen konkrete rechtswidrige oder anstößige bzw. verletzende Inhalte auffallen, bitten wir Sie, uns zu benachrichtigen. Wir werden den Sachverhalt schnellstmöglich prüfen und die entsprechenden Verlinkungen gegebenenfalls aufheben.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat das Disclaimer-Problem so gelöst:

'"Wenn sie (die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben.'"

Sie haben weitere Fragen zu rechtlichen Zusammenhängen im World Wide Web? Stöbern Sie einfach weiter in unserem Magazin und erfahren Sie beispielsweise, was ein korrektes Impressum beinhaltet, wann Sie einen Webseitenschutz benötigen oder was die Kernaussagen der DSGVO beinhalten.

Oder Sie sind sich noch nicht ganz sicher, wie Sie mit einen Disclaimer auf Ihrer Webseite integrieren können? web4business steht Ihnen beratend zur Seite.