Corona-Krise: Hier bekommen Kleinunternehmen jetzt Hilfe

das schließt also Mieten und Personalkosten mit ein. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen je nach Laufzeit 1,00 bis 1,46 Prozent Zinsen.

Hier stellen Sie den Antrag: Beantragen können die Kredite alle Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Da es keine KfW Filialen gibt, muss der Antrag bei Ihrer Hausbank erfolgen.

Kurzarbeitergeld

Um Beschäftigte und Kleinunternehmen während der Krise zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten, wurde der Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht. Sie können Kurzarbeit für Ihr Unternehmen beantragen sofern zehn Prozent Ihrer Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Kurzarbeiter erhalten 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Bei Familien mit Kindern beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent. Es berechnet sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate abzüglich Sozialbeiträge und Steuern.

Hier stellen Sie den Antrag: Sie können Kurzarbeit für Ihr Unternehmen schnell und einfach bei der Agentur für Arbeit beantragen. Erfahren Sie mehr über Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen.

Stundung von Sozialbeiträgen

Arbeitgeber müssen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, sondern können diese bis Mai stunden lassen, also später zahlen. Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung müssen vorerst also nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden. Das bestätigte auch der Krankenkassen-Spitzenverband. Zinsen für die Stundung fallen nicht an.

Hier stellen Sie den Antrag: Stundungen der Sozialbeiträge müssen aktuell bei den jeweiligen Krankenkassen Ihrer Mitarbeitenden beantragt werden. Dafür haben die Krankenkassen unbürokratische Prozesse eingerichtet und bieten Formulare auf Ihren Webseiten an, die Sie problemlos ausfüllen und per E-Mail verschicken können.

Besitzen Sie einen gastronomischen Betrieb oder ein Ladengeschäft? Momentan gibt es deutschlandweit viele Initiativen, die lokale Unternehmen mit Gutscheinen und Spenden unterstützen.

Auch web4business ist für Kleinunternehmen in der Krise weiterhinda. Lassen Sie sich eine Webseite erstellen, um Ihr Geschäft am Laufen zu halten.

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Soforthilfen der Regierung als Zuschuss

Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9000 Euro Soforthilfe für drei Monate. Für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten stellt der Bund 15 000 Euro für drei Monate bereit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden und erste Soforthilfen wurden bereits ausgezahlt.

Es müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag besteht lediglich aus:

  • Angaben zur Firma (Name, Straße, Postleitzahl, Rechtsform)
  • Steuernummer
  • den letzten fünf Ziffern eines Ausweisdokuments (Personalausweis/ Reisepass)
  • der Bankverbindung der Firma

Nach drei Werktagen sollte das Geld bereits auf Ihrem Konto eingehen.

Hier stellen Sie den Antrag: Aktuell müssen die Anträge auf Soforthilfe bei den jeweiligen Bundesländern bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

KfW Kredite der staatlichen Förderbanken

Unternehmen können auch Kredite bei den staatlichen Förderbanken beantragen. Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Kredite verbessert. Für kleine und mittlere Firmen mit bis zu 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Mitarbeitenden übernimmt der Bund 90 Prozent der Haftung statt bislang 80 Prozent. Den Rest übernimmt die Hausbank. Die Kredite gelten auch für Betriebsmittel