Soforthilfen der Regierung als Zuschuss
Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9000 Euro Soforthilfe für drei Monate. Für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten stellt der Bund 15 000 Euro für drei Monate bereit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden und erste Soforthilfen wurden bereits ausgezahlt.
Es müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag besteht lediglich aus:
- Angaben zur Firma (Name, Straße, Postleitzahl, Rechtsform)
- Steuernummer
- den letzten fünf Ziffern eines Ausweisdokuments (Personalausweis/ Reisepass)
- der Bankverbindung der Firma
Nach drei Werktagen sollte das Geld bereits auf Ihrem Konto eingehen.
Hier stellen Sie den Antrag: Aktuell müssen die Anträge auf Soforthilfe bei den jeweiligen Bundesländern bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
KfW Kredite der staatlichen Förderbanken
Unternehmen können auch Kredite bei den staatlichen Förderbanken beantragen. Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Kredite verbessert. Für kleine und mittlere Firmen mit bis zu 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Mitarbeitenden übernimmt der Bund 90 Prozent der Haftung statt bislang 80 Prozent. Den Rest übernimmt die Hausbank. Die Kredite gelten auch für Betriebsmittel