Wofür ist ein Impressum gut?
Das Impressum fungiert auf Ihrer Webseite als eine Art Visitenkarte. Hier erfahren Besucher, wer hinter dem Online Auftritt steht, sie sehen die wichtigsten Informationen zu Ihnen und Ihrem Unternehmen auf einen Blick. Neben dem rechtlichen Aspekt spielt das eine wichtige Rolle, den ein seriöses und umfassendes Impressum hinterlässt auch einen entsprechenden guten Eindruck bei Ihren potentiellen Kunden.
Braucht jede Webseite ein Impressum?
Gemäß Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag benötigen alle geschäftsmäßigen Online Dienste und Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten ein Impressum. Grundsätzlich unterliegt also jede Webseite, die nicht rein privat ist, der Impressumspflicht.
Diese gilt ebenso für Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder YouTube.
Was gehört in jedes Impressum?
Folgende Angaben sind für jeden Webseitenbetreiber Pflicht:
Webseitenbetreiber/ Verantwortlicher
- Name und Vorname
- Anschrift des Betreibers (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort - ein Postfach ist nicht ausreichend)
Kontaktdaten des Seitenbetreibers
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (+ ggf. Faxnummer)
Für Unternehmen gibt es weitere Pflichtangaben
- Rechtsform des Betriebs
- Vertreter des Unternehmens
- Registereintrag (wenn vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ein Impressum muss laut Gesetz '"leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" sein. Für die Nutzer muss der Link gut sichtbar und von jeder Seite aus erreichbar sein. Der Link sollte präzise mit '"Kontakt\" oder '"Impressum" benannt sein.
Besonderheiten für einzelne Berufsgruppen
Für bestimmte Berufsgruppen gelten außerdem folgende Bestimmungen:
- Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen müssen die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dabei sollte die Internetseite und Anschrift der Behörde genannt werden. So können VerbraucherInnen im Falle eines Verstoßes gegen eine Berufspflicht direkt einen Kontakt zur Aufsichtsbehörde herstellen.
- Anbieter, die einen reglementierten Beruf ausüben (Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) müssen die zuständige Kammer mit Berufsbezeichnung und dem Staat angeben, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Außerdem muss die Berufsvorschrift mit angegeben werden und wo diese für den Verbraucher zu finden ist.
- Werden auf der Webseite journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht, muss ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift angegeben werden. Im Falle von Zeitungen oder Magazinen ist dies meist der Geschäftsführer oder Chefredakteur.
- Seit 2016 müssen Online Anbieter für Waren oder Dienstleistungen zusätzlich mit einem Link auf die Online Streitbeilegungsplattform hinweisen. Diese Regelungen sind EU-weit gültig.
Was passiert bei Missachtung oder Fehlangaben?
Anbieter, die die Impressumspflicht missachten, müssen mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es besteht das Risiko, dass Konkurrenten wegen Wettbewerbsverletzung gegen Sie vorgehen und sich auf unlauteres Verhalten beziehen. Hier können teure Abmahnungen oder eine Klage folgen.
Behörden können außerdem Bußgelder von bis zu 50.000 \u20ac verhängen, auch wenn die Angaben im Impressum nur veraltet oder fehlerhaft sind. Daher sollten Sie hier immer auf korrekte Angaben achten.
Ein Impressum für Social Media?
Auf Facebook und Co. können Sie Ihr Impressum entweder ganz ausschreiben (Name, Anschrift etc.) oder Sie verlinken auf das Ihrer Webseite. Dabei muss deutlich erkennbar sein, dass der Link auf das Impressum verweist. Facebook ist hier bereits fortschrittlich und bietet Seitenbetreibern ein eigenes Eingabefeld zur Angabe des Impressums an. Weitere rechtliche Grundlagen für Social Media erfahren Sie hier.
Sie haben noch Fragen zum Impressum oder anderen rechtlichen Grundlagen Ihrer Webseite? Lassen Sie sich von web4business unverbindlich beraten.